So sichert man sich beim Neubau oder beim Kauf einer Immobilie ab

So sichert man sich beim Neubau oder beim Kauf einer Immobilie ab

Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für die meisten die größte Investition im Leben. „Und das, was einem besonders lieb und teuer ist, sollte man auch gut schützen“, findet Christoph Tyroff, Versicherungsexperte bei der Weser-Elbe Sparkasse (WESPA). Doch wie sichert man Bauphase und Finanzierung ab?

 

„Als Bauherr oder Käufer tragen Sie nicht nur Verantwortung für sich, sondern auch für Ihren Partner oder Ihre Familie. Ein schwerer Unfall, eine ernste Erkrankung oder auch Arbeitslosigkeit – Einkommenseinbußen können schnell Ihre Finanzen durcheinanderbringen“, warnt Christoph Tyroff. Denn die laufenden Kosten, zum Beispiel für Lebenshaltung und das Darlehen, bleiben die gleichen. „Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Hinterbliebenen davor bewahren, das Wohneigentum verkaufen zu müssen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Unfallversicherung und einer Krankentagegeldversicherung können Einkommenseinbußen bei Unfällen beziehungsweise bei ernsten Erkrankungen ausgeglichen werden“, rät der Versicherungsexperte. Das Fundament könne aber auch eine Kreditschutzversicherung sein. Inhalt sei die Übernahme der Darlehensrate bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod.

Gestartet wird mit einer Rohbaufeuerversicherung. „Die WESPA bietet über die VGH ab Baubeginn eine kostenfreie Absicherung gegen Feuerschäden an“, sagt Christoph Tyroff. Der Bauherr habe die Verantwortung dafür, dass niemand auf der Baustelle zu Schaden kommt. Er unterliegt der Verkehrssicherungspflicht und einer Überwachungspflicht. Hier übernimmt die Bauherren-Haftpflichtversicherung die Schadenersatzforderungen rund um den Eigenheimbau.

„Ein Schaden am Rohbau kann die gesamte Finanzierung bedrohen“, warnt der Versicherungsexperte. Deshalb gehöre eine Bauleistungsversicherung zur „Grundausstattung“ für jedes Bauvorhaben. Sie deckt unvorhersehbare Schäden ab, die während der Bauzeit auftreten.

Ein Tipp: „Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig mit den am Bau beteiligten Unternehmen verrechnen. Darüber hinaus können Sie den Beitrag steuerlich geltend machen“, meint der WESPA-Experte. Und wer beim Bau selbst Hand anlegt, hat ein erhöhtes Haftungsrisiko. „Dieses können Sie im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung mitversichern“, rät Christoph Tyroff.

Für Bauhelfer müssen Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichtet werden

Und auch dies muss der Bauherr beachten: Für Bauhelfer müssen Beiträge bei der Bau- und Berufsgenossenschaft entrichtet werden. Damit sind alle Personen, die mit anpacken, gesetzlich unfallversichert. In der Regel also auch Freunde, Verwandte und Nachbarn. Darüber hinaus ist eine Bauhelferunfallversicherung sinnvoll.

„Wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür geradestehen“, betont der Experte. Eine Privat-Haftpflichtversicherung zahle, wenn Schadenersatzforderungen erhoben werden. Als Inhaber von einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern oder unbebauten Grundstücken sichere sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für bebaute und unbebaute Grundstücke ab.

Tipps des Versicherungsprofis

„Als Inhaber eines selbstbewohnten Mehrfamilienhauses bis vier Wohneinheiten sind Sie bereits über die Privat-Haftpflichtversicherung der VGH/WESPA geschützt. Als Inhaber von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien sind Sie über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. Als Inhaber eines oder mehrerer Heizöltanks sichert Sie die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ab. Diese ist in der Privathaftpflicht Premium der VGH/WESPA für ein selbstbewohntes Grundstück bereits enthalten.“

Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle Eigenheimbesitzer unverzichtbar. Sie schützt das Haus und alles, was fest damit verbunden ist wie Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satellitenanlagen, Türen und Fenster. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Gebäudeschäden, zum Beispiel durch

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion),
  • Überspannungsschäden durch Blitz, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost,
  • Sturm und Hagel,
  • Starkregen und Starkregen-Rückstau
  • grobe Fahrlässigkeit.

„Hier empfehlen wir, den Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung, Glasversicherung und Rechtsschutzversicherung zu ergänzen“, sagt der Experte. Die Rechtsschutzversicherung für Bauherren sei auch immer Bestandteil der Beratungsgespräche innerhalb der WESPA. (vk/chb)

 

Zitat: Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig mit den am Bau beteiligten Unternehmen verrechnen.“