Mehr Geld für Eigenheim-Sparer

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Höhere Einkommensgrenzen: Davon profitieren in Zukunft bis zu 15 Millionen Menschen
  • Höhere Prämie: Anhebung des Prämiensatzes von 8,8 Prozent auf 10 Prozent
  • Höhere begünstigte Einzahlungen: Mehr einzahlen heißt, schneller zu finanzieren

 

Regelmäßigen Zuschuss sichern

Wohneigentum ist nach wie vor eine der beliebtesten Formen fürs Alter vorzusorgen. Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigene Immobilie anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat seit 1952 alle Menschen, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren wollen. Sie ist neben Darlehen und Förderung eine wichtige Komponente zur Finanzierung der eigenen vier Wände und unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Folgende staatliche Fördermöglichkeiten sind in den letzten Jahrzehnten entstanden:

  • Wohnungsbauprämie
  • Wohn-Riester
  • Arbeitnehmersparzulage (Als Basis dienen die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber direkt in einen Bausparvertrag oder einen dafür zugelassenen Investmentfonds einzahlt)

Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent. Zudem werden die Einkommensgrenzen für die Prämie deutlich erhöht.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Die Prämie bekommt jeder Bausparer und jede Bausparerin ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze wird ab 2021 angehoben: Bei einem Single sind das künftig 35.000 Euro (vorher 25.600 Euro) pro Jahr, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern 70.000 Euro (vorher 51.200 Euro).
Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Sie können noch Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr Bruttogehalt deutlich über den jeweiligen Grenzen liegt.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden ab 2021 pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Aktuell sind es 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Sie können natürlich auch mehr sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Förderung.
Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie ab 2021 10 Prozent (vorher 8,8 Prozent) auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Wenn Sie zum Beispiel als alleinstehende Person 700 Euro auf den Bausparvertrag überweisen, schenkt Ihnen der Staat künftig 70 Euro pro Jahr. Bei Paaren, die 1.400 Euro einzahlen, kommen 140 Euro vom Staat dazu.

Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen

Zu Beginn des Jahres bekommen Sie automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse. Diesen Antrag schicken Sie ausgefüllt zurück an ihre Bausparkasse. Grund zur Eile besteht allerdings nicht. Sie können die Prämie zwei Jahre rückwirkend beantragen. Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämie direkt auf Ihr Bausparkonto.

Wofür Sie die Wohnungsbauprämie nutzen können

Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie – so will es der Staat – für
„wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Alternativ sanieren oder modernisieren Sie mit diesem Geld Ihr bestehendes Eigenheim. Eine schicke Küche oder ein neuer Fußboden sind auch drin.
Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie an den Staat zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Sparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, können einmalig nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Dabei ist die Wohnungsbauprämie auf die letzten sieben Sparjahre beschränkt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung und zählt zu den klassischen Unterstützungsmaßnahmen beim Weg in die eigenen vier Wände. Das besondere an der Prämie: Der staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Er gilt als Zuschuss zum Bausparvertrag und fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. Die Förderung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Wie hoch ist die staatliche Wohnungsbauprämie?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist individuell, denn sie berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Zahlungen in Ihren Bausparvertrag. Je mehr Geld sie angespart haben, umso mehr Geld gibt es auf Antrag vom Staat, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der maximal geförderte Sparbetrag beträgt bei Singles derzeit 512 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 1.024 Euro. Darauf werden 8,8 Prozent gutgeschrieben. Alleinstehende erhalten also maximal 45,06 Euro im Jahr und Ehepaare 90,11 Euro.
Ab Januar 2021 erhöht sich der Fördersatz auf 10 Prozent. Entsprechend erhalten Singles 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften sind es maximal 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro im Jahr.

Wie funktioniert die Wohnungsbauprämie?

In der Regel senden die Bausparkassen Ihren Versicherten am Anfang des Jahres den Antrag auf Wohnungsbauprämie automatisch mit der jährlichen Abrechnung zu. Sofern dies nicht geschieht, müssen Sie sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und einen Antrag anfordern. Das Dokument gilt immer für das Jahr zuvor. Dieses Formular müssen Antragsteller ausfüllen und bei der Bausparkasse einreichen.

Wie lange kann man die Wohnungsbauprämie beantragen?

Bausparkunden können die Wohnungsbauprämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Konkret bedeutet das: Noch bis zum 31. Dezember 2020 können Sie den Antrag für die Wohnungsbauprämie für 2018 einreichen, wenn Sie die entsprechenden Sparbeträge eingezahlt haben.
Sie müssen den Antrag auf die Prämie jedes Jahr erneut einreichen. Es reicht nicht aus, nach Ablauf des ersten Bausparjahrs einen Antrag auszufüllen. Wer die jährliche Förderung erhalten möchte, muss sie Jahr für Jahr erneut anfordern.

Kann man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig bekommen?

Eine Doppelförderung ist in der Regel ausgeschlossen. Wird für die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmerzulage beantragt, kann dafür nicht auch die Wohnungsbauprämie beantragt werden. Durch die höher liegenden Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie kommt es häufiger vor, dass dem Bausparer zwar die Arbeitnehmerzulage nicht zusteht, sehr wohl aber die Wohnungsbauprämie. In diesem Fall ist er berechtigt, für seine vermögenswirksamen Leistungen die Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Sie erhalten die Wohnungsbauprämie dann, wenn das über den Bausparvertrag angesammelte Geld mitsamt der Förderung wohnwirtschaftlich verwendet wird. Also für den Bau, den Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum. Wenn Sie diese Zweckbindung missachten, riskieren Sie die Rückzahlung der Förderung.

Sie müssen folgende Nachweise einbringen, damit die Wohnungsbauprämie auch in vollem Umfang bei Ihnen ankommt:

1. Nachweis über wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes
2. Jährliche Beantragung der Förderung
3. Keine Abtretung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag an Dritte

Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Sie bekommen die Wohnungsbauprämie nicht direkt ausgezahlt. Nur so kann die wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes sichergestellt werden. Die Bausparkassen schreiben vielmehr jährlich die Prämie, bei entsprechender Beantragung vom Staat, dem Bausparvertrag gut. Dabei wird die gutgeschriebene Wohnungsbauprämie auf dem jährlich verschickten Kontoauszug unter einem eigenen Posten aufgeführt.

Sie möchten die Wohnungsbauprämie beantragen? Wir unterstützen Sie gern.

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