Immobilienkauf ohne Trauschein

Immobilienkauf ohne Trauschein

Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Immobilie kaufen

 

Ob Eigentumswohnung oder Haus – auch Paare, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, möchten sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Doch was passiert im Fall einer Trennung mit der Immobilie und mit dem Kredit? Regeln Sie die Verhältnisse schon vor dem Kauf.

 

Der Himmel hängt voller Geigen. Der Einzug in die gemeinsame Traumimmobilie ist geplant. Das Glück scheint perfekt. Wer denkt da schon an ein mögliches Ende? Tun Sie es – auch wenn das unromantisch ist. Im Unterschied zu einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die Beziehung von Paaren ohne Trauschein durch den Gesetzgeber nicht geregelt. Im Extremfall geht ein Partner nach dem Beziehungsende völlig leer aus und bleibt zudem auf einem Berg von Schulden sitzen. Klare vertragliche Regelungen vorab sind daher empfehlenswert.

 

Eintrag ins Grundbuch

 

Beim Immobilienkauf ohne Trauschein ist es wichtig, zu wissen: Die Rechte an der Immobilie hat, wer im Grundbuch steht – unabhängig davon, wie viel Geld und Sachleistung er tatsächlich hineingesteckt hat. Idealerweise sollten beide Partner im Grundbuch stehen. Üblich ist eine anteilige Aufteilung nach Bruchteilen. Zum Beispiel jeweils zur Hälfte oder mit Anteilen von zwei Zehnteln und acht Zehnteln. Aus den Anteilen leiten sich die Rechte an der Immobilie ab.

 

Ebenfalls möglich: ein Partnerschaftsvertrag

 

Auch ein Partnerschaftsvertrag bietet Rechtssicherheit bei einer Trennung. Er kann die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und verbindlich regeln. Gerade wenn es um Wohneigentum und das Grundstück geht, sollte der Vertrag notariell beurkundet werden. Dieser kann zum Beispiel auch Verpflichtungen bei der Finanzierung umfassen oder Unterhaltszahlungen eines Partners an den anderen festlegen.

 

Weitere Option: ein Gesellschaftsvertrag

 

Sie können Ihren Immobilienkauf ohne Trauschein auch mit einem Gesellschaftsvertrag absichern. Beide Partner können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen bzw. sich als solche verstehen. Dann können sowohl die GbR als auch die Partner gemeinsam ins Grundbuch eingetragen werden. Regeln Sie dabei auch, wer im Fall einer Trennung die Immobilie behalten darf und wie der andere Partner entschädigt wird. Der schlimmste Fall, eine Teilungsversteigerung, kann so verhindert werden. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie gegen den Willen eines Partners zwangsversteigert. Das ist oft mit erheblichen Werteinbußen verbunden. Auch den Verzicht auf eine Teilungsversteigerung können beide in einem Vertrag vereinbaren.

 

An den Erbfall denken

 

Legen Sie fest, was im Todesfall eines Partners mit der Immobilie und den damit verbundenen Verpflichtungen passieren soll. Ohne Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Bei unverheirateten Paaren erben dann zum Beispiel die Kinder oder andere Familienangehörige des Verstorbenen. Und auch das sollten Sie wissen: Für Paare, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gelten bei einer Erbschaft niedrigere Steuerfreibeträge.

 

 

Baufinanzierung auch ohne Trauschein

 

Für die finanzierende Sparkasse oder Bank ist die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer wichtig – und die verlässliche Kreditrückzahlung. Sie machen bei der Bonitätsbeurteilung keinen Unterschied zwischen Paaren mit und ohne Trauschein. In der Regel nehmen beide nicht verheirateten Partner ein gemeinsames Darlehen auf. Damit haften sie gesamtschuldnerisch. Das gilt unabhängig davon, wer die Raten bezahlt oder wie die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse liegen. Die Haftung bleibt auch bei einer Trennung bestehen.

 
Vorab gründlich informieren

 

Suchen Sie vor dem gemeinsamen Kauf einer Immobilie den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars. Klären Sie alle wichtigen Punkte. Wenn es dann um die Finanzierung geht, beraten wir Sie gern.

 

Jetzt beraten lassen unter wespa.de

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




Enter Captcha Here :