Frist läuft ab: Endspurt fürs Baukindergeld
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt 12.000 Euro Zuschuss pro Kind – 10 Jahre lang je 1.200 Euro.
- Die Förderung gibt es beim Kauf oder Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- Sie bekommen den Zuschuss bei einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Sie müssen das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragen
Alle Fakten
Der Einzug ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung – ein Wunschtraum für viele Familien. Noch nie war die Nachfrage nach Immobilien so groß wie im Moment. Die Folge sind steigende Preise, die es Vielen schwermachen, diesen Wunsch zu verwirklichen.
Um Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Seit Herbst 2018 können Familien und Alleinerziehende die Förderung fürs Eigenheim oder Wohneigentum beantragen.
Allerdings gibt es das Baukindergeld nur noch bis Ende März 2021: Wer bis dahin die Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann die Leistung beantragen.
Hintergrund für die Verlängerung der Frist ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verlängert hat. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.
Zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes haben rund 260.500 Familien die Förderung für die Finanzierung ihrer eigenen vier Wände genutzt. Das Gesamtvolumen der Fördermittel beläuft sich auf rund 5,5 Milliarden Euro. Damit ist etwas mehr als die Hälfte des Geldes wenige Monate vor Ende der Antragsfrist vergeben.
Wer bekommt das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie Wohneigentum kaufen oder bauen. Die Unterschrift des Kaufvertrags muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch bis Ende 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn drei Monate nach Einzug in Ihre Immobilie einreichen.
Beim Verdienst gibt es eine Obergrenze: Die Förderungen erhalten nur Familien, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro.
Den Zuschuss gibt es nur, wenn die betreffende Immobilie aktuell Ihre einzige ist. Wer schon eine Immobilie besitzt, bekommt keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen.
So können Sie über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind erhalten. Bei zwei Kindern bekommen Sie 24.000 Euro, bei drei 36.000 Euro und so weiter.
Anzahl Kinder maximales Jahreseinkommen
(75.000 Euro + 15.000 Euro pro Kind) Höhe Baukindergeld pro Jahr Höhe Baukindergeld in 10 Jahren
1 90.000 Euro – 1.200 Euro – 12.000 Euro
2 105.000 Euro – 2.400 Euro – 24.000 Euro
3 120.000 Euro – 3.600 Euro – 36.000 Euro
4 135.000 Euro – 4.800 Euro – 48.000 Euro
5 150.000 Euro – 6.000 Euro – 60.000 Euro
Gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Zuschuss?
Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe der Förderung keine Rolle. Ebenso wenig, ob Sie das Haus oder die Wohnung neu bauen oder eine bestehende kaufen. Allerdings darf der Kauf- oder Baupreis nicht niedriger sein als die Fördersumme.
Entscheidend ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen während der gesamten zehn Jahre die eigenen vier Wände selbst nutzen.
Dass mindestens ein Kind beim Baukindergeld eine Grundvoraussetzung ist, versteht sich von selbst. Damit das Kind beim Antrag miteinbezogen werden kann, muss es schon auf der Welt sein. Schwangere sollten bei der Antragstellung deshalb warten, bis der Nachwuchs da ist. Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, werden beim Baukindergeld nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in Ihrem Haushalt leben.
Nicht gefördert werden:
• Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen,
• die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung,
• der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft,
• der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern),
• der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.
Wo beantrage ich das Baukindergeld?
Den Antrag für das Baukindergeld stellen Sie über das Zuschussportal der KfW. Im Moment können Sie die Förderung nur online beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich dafür?
Für einen erfolgreichen Antrag bei der KfW sollten Sie einige Unterlagen parat haben, damit Sie die wichtigen Informationen zur Immobilie und zu den Kindern belegen können.
• Kauf- oder Bauunterlagen: Sie müssen nachweisen, dass Sie das Eigenheim erworben beziehungsweise gebaut haben. Das geht zum Beispiel über den Eintrag im Grundbuch.
• Meldebescheinigung: Sie zeigen mit der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in der Immobilie haben und diese selbst nutzen.
• Einkommensteuernachweise: Sie benötigen die Nachweise der Kalenderjahre, die zwei beziehungsweise drei Jahre vor der Antragstellung liegen. Wenn Sie 2020 den Antrag stellen, brauchen Sie die Einkommensteuernachweise der Jahre 2018 und 2017.
• Kindergeldbescheide: So weisen Sie nach, welche Kinder bei Ihnen wohnen.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen. Danach haben Sie noch drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen im Zuschussportal hochzuladen.
Sonderfall Bayern
Eine zusätzliche Finanzspritze gibt es für Familien und Alleinerziehende im Freistaat Bayern. Zusätzlich zur Förderung des Bundes bekommen sie noch 300 Euro pro Jahr – insgesamt macht das 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Das sogenannte Baukindergeld Plus wird ebenfalls über zehn Jahre gezahlt.
Obendrein gibt es vom Land noch eine Eigenheimzulage. Diesen Zuschuss bekommen Immobilienbauer und -käufer einmalig, er beträgt 10.000 Euro.
Experteninterview zum Baukindergeld
Das große Interesse führt aber dazu, dass die Preise für Immobilien vor allem in den Ballungsgebieten, aber auch auf dem Land zum Teil drastisch gestiegen sind. Wenn Sie in der Niedrigzinsphase kaufen möchten, sollten Sie deshalb einiges beachten – vor allem, wenn sie zu einem hohen Anteil finanzieren.
Axel Guthmann leitet die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen und ist Experte für Wohnungspolitik. Er sagt, was das Baukindergeld bringt, wer besonders profitiert, und er erklärt, welche Bedeutung das Baukindergeld für die Wohneigentumsbildung in Deutschland hat.
Die Förderung über das Baukindergeld läuft Ende März 2021 aus. Erwarten Sie, dass sich deshalb noch viele Menschen für ein Eigenheim entscheiden und es zu einer Art „Run“ auf das Baukindergeld kommt?
Um von der attraktiven Förderung zu profitieren – immerhin gibt es pro Kind 12.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren –, werden die Familien, die ohnehin mit einem Immobilienerwerb liebäugeln, sicherlich versuchen, diesen noch in diesem Jahr zu realisieren. Ein Jahresschlusseffekt ist deshalb durchaus denkbar.
Ist eine weitere Verlängerung der Frist in Sicht?
Ich plädiere für eine Fristverlängerung um mindestens sechs Monate, weil die Corona-Auflagen die Umsetzung so mancher Eigentumspläne erheblich verzögert haben dürfte.
Wie fällt Ihr Zwischenfazit bislang aus? Hat das Baukindergeld seinen Zweck erfüllt?
Die Große Koalition hatte sich mit dem Baukindergeld zum Ziel gesetzt, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützten. Die Zahlen der KfW nach rund 16 Monaten seit der Einführung belegen, dass das Baukindergeld entgegen aller Kritik ein Erfolgsmodell ist: Der größte Teil der Anträge entfällt auf Familien mit kleinen und mittleren Einkommen; im Jahr 2019 hatten 62 Prozent der Bezieher ein zu versteuerndes jährliches Einkommen von unter 40.000 Euro. Außerdem wird es vielfach von jungen Familien mit kleinen Kindern in Anspruch genommen. Rund 70 Prozent der Antragsteller haben Kinder unter sechs Jahren.
Damit hat das Baukindergeld eindeutig seine Zwecke erfüllt. Egal ob Erwerb aus dem Bestand oder Neubau (der an Bedeutung gewinnt), die Förderung hilft jungen Familien, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen und unterstützt damit auch die private Vermögensbildung.
Wirkt das Baukindergeld regional unterschiedlich? Wer profitiert am meisten?
Die Förderung wird überwiegend dort in Anspruch genommen, wo Wohneigentum noch erschwinglich ist – im ländlichen Raum. Das ist ein durchaus gewolltes politisches Ziel, denn dadurch wird etwas Druck aus den unter der hohen Nachfrage leidenden Großstädte genommen. Jede Familie, die jetzt nicht auch noch oder erst später in die Städte zieht, entlastet dort den Wohnungsmarkt und gleichzeitig wird der ländliche Raum gestärkt.
Muss es noch zusätzliche Förderung geben, damit sich mehr Menschen den Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen können?
Förderung, die ja die Nachfrageseite stützt, ist nur eine Seite der Medaille. Wichtig ist, dass zugleich die Angebotsseite verbessert wird. Das heißt konkret: Es muss zunächst gelingen, ausreichend Bauland bereitzustellen, damit mehr Wohnungsbau stattfinden kann. Allein nur auf Nachverdichtung und Nutzung schon vorhandener Flächen zu setzen, wird nicht ausreichen.
Es bedarf zusätzlich einer klugen Planung und eines entsprechenden Baurechtes, so dass auch privates Wohneigentum in Form von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen entstehen kann. Denn viel zu oft erleben wir derzeit, dass Selbstnutzer gar nicht zum Zuge kommen, weil Kapitalanleger lieber Mietwohnungen errichten wollen.
In den Großstädten gilt das ganz besonders. Doch auch hier ist die Politik gefordert, Angebote für Selbstnutzer zu schaffen.
Neben den hohen Immobilienpreisen: Was erschwert momentan besonders die Wohneigentumsbildung in Deutschland? Und wozu raten Sie den Menschen?
Unzureichendes Eigenkapital potenzieller Erwerber ist derzeit – neben der Baulandknappheit – das größte Hindernis. Während die Immobilienpreise und mit ihnen die Kaufnebenkosten kräftig gestiegen sind, ist das Eigenkapital nicht „mitgewachsen“.
Gleichzeitig ist es aufgrund der Niedrigzinssituation für die Menschen immer schwieriger geworden, das nötige Eigenkapital anzusparen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Bundesregierung nicht nur den aktuellen Erwerbern mit dem Baukindergeld hilft, sondern auch die künftigen Eigentümer im Blick hat: Die verbesserte Wohnungsbauprämie ist gerade für junge Menschen ein wirksamer Anreiz, frühzeitig mit dem Sparen für die eigenen vier Wände zu beginnen.
Weitere Fragen zum Baukindergeld
Was sind die Voraussetzungen für das Baukindergeld?
• Sie müssen den Kaufvertrag bis zum 31. März 2021 geschlossen beziehungsweise die Baugenehmigung erhalten haben.
• Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.
• In Ihrem Haushalt muss mindestens ein Kind leben, für das Kindergeld bezogen wird und das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
• Zum Abschluss des Kaufvertrags oder beim Erhalt der Baugenehmigung sind Sie kein Eigentümer einer weiteren Immobilie.
• Sie müssen die Immobilie selbst nutzen.
Wie wird das Baukindergeld berechnet?
Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind, dass die vorher genannten Bedingungen erfüllt, erhöht sich das zu versteuernde Haushaltseinkommen um 15.000 Euro. Das bedeutet bei zwei förderberechtigten Kindern ein maximales jährliches Haushaltseinkommen von 105.000 Euro und bei drei Kindern von 120.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen können Sie dem Steuerbescheid entnehmen.
Kann ich Baukindergeld auch für bestehende Immobilien beantragen?
Das Baukindergeld gilt nur rückwirkend bis zum 01.01.2018. Es erhalten also alle Familien eine Förderung, die seit dem 01.01.2018 einen Kaufvertrag unterschrieben oder einen Bauantrag für einen Neubau gestellt haben. Wer bereits vor 2018 sein Wohneigentum realisiert hat, kann diese Immobilie nicht mehr durch das Baukindergeld fördern lassen.
Bis wann kann ich Baukindergeld beantragen?
Die Bundesregierung hat den Förderzeitraum für das Baukindergeld bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit wird der Förderzeitraum um immerhin drei Monate ausgedehnt. Ursprünglich war die Förderung bis Ende Dezember 2020 vorgesehen. Wer seine Baugenehmigung bis Ende März 2021 vorlegt, kann das Baukindergeld für Familien als Unterstützung beim Hausbau beantragen.
Wie lange dauert die Auszahlung des Baukindergeldes?
Wenn Sie alle für das Baukindergeld erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie zunächst eine Auszahlungsbestätigung. Aus ihr geht hervor, wann der Zuschuss auf Ihrem Bankkonto eingeht. In der Regel geschieht das gegen Ende des kommenden Monats.
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