Extremwetter: Hier hilft die Elementarversicherung

Extremwetter: Hier hilft die Elementarversicherung

Viele Experten sind sich einig, dass es durch den Klimawandel immer häufiger zu schweren Unwettern kommen wird. „Darum sollte sich jeder Immobilienbesitzer oder Mieter gegen mögliche Schäden durch Naturgewalten absichern – insbesondere, weil sie enorme finanzielle Schäden an Gebäude und Inventar anrichten können“, sagt Christoph Tyroff, Versicherungsexperte bei der Weser-Elbe Sparkasse (WESPA). Denn: Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung – darauf weist die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich hin. Für die Versicherung ihrer Immobilie und ihres Hausrats sind die Besitzer selbst verantwortlich.

Tyroff empfiehlt als Ergänzung zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung einen Zusatz gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden). „Sie kostet wenig und sollte immer mitversichert sein“, betont Tyroff.

Damit sind Hausbesitzer abgesichert bei Schäden durch:

  • Hochwasser – wenn Bäche, Flüsse oder Seen durch Regen oder Schneeschmelze über die Ufer treten,
  • Rückstau – zum Beispiel, wenn durch eine Überflutung ungeklärte Abwässer ins Haus gedrückt werden,
  • Schneedruck und Schäden durch Dachlawinen – zum Beispiel, wenn das Dach unter extremen Schneelasten zusammenbricht,
  • Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch – zum Beispiel, wenn natürliche unterirdische Hohlräume einstürzen und das Haus absackt,
  • Lawinen – zum Beispiel, wenn das Haus durch Schlamm- oder Gerölllawinen beschädigt wird,
  • Vulkanausbruch – zum Beispiel, wenn Aschewolken über Niedersachsen abregnen.

„Neben dem Versicherungsschutz sollten Hausbesitzer auch selbst aktiv werden, um ihr Eigentum zu schützen“, rät der WESPA-Versicherungsexperte: „Schützen Sie bodennahe Öffnungen wie Türen – auch die von Terrassen und Balkonen –, Kellerfenster und Lüftungsgitter sowie Garagenabfahrten und Kellerabgänge durch Schwellen und Aufkantungen. Entwässern Sie Ablaufrinnen zum Beispiel vor der Kellertür rückstausicher und kontrollieren Sie regelmäßig die Drainage. Mit Rückstausicherungen wie Hebeanlagen und Rückstauklappen verhindern Sie den Rückfluss aus der Kanalisation in Ihr Haus.“ Denn Grundwasser und Sturmflut seien nicht versicherbar, betont Tyroff.

Sicherung gegen Rückstau bei Gebäuden unterhalb der Rückstauebene

Ein Rückstau ist eine ernst zu nehmende Gefahr. Er entsteht, wenn Wasser von der öffentlichen Kanalisation, zum Beispiel bei starken Witterungsniederschlägen oder Hochwasser, nicht vollständig aufgenommen werden kann und die Abwässer über die Entwässerungsleitungen des Gebäudes aus den zugehörigen Einrichtungen wie Duschen, Waschbecken, Toiletten herausgedrückt werden. Um zu vermeiden, dass die oft mit Fäkalien versehenen Abwässer auf diese Weise beispielsweise den Keller überschwemmen und verschmutzen, haben die meisten Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt, weiß Tyroff. Danach müssen Gebäude oder Gebäudeteile, die unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen, gegen Rückstau gesichert sein.

Der Experte rät dazu, sich von der Kommune oder dem Abwasserverband beraten zu lassen, welche Rückstausicherung geeignet ist. Die Anlage sollte zudem regelmäßig gewartet werden. „Bitte beachten Sie diese behördlichen Vorschriften, dann sind Sie auf der sicheren Seite“, sagt Tyroff. So schütze man sein Eigenheim.