Corona-Hilfen: Finanzinstitute und Politik warnen vor Betrug

Corona-Hilfen: Finanzinstitute und Politik warnen vor Betrug

Missbrauch verlangsamt die Unterstützung für Menschen und Wirtschaft

Die Summen, die Bund und Länder als Soforthilfen für Unternehmen bereitstellen, sind riesig. Und: Sie locken offenbar auch Betrüger an. Neben rechtswidrigen Anträgen versuchen Kriminelle mit Fake-Websites Daten von Antragstellern zu erbeuten, die jetzt dringend die öffentliche Hilfe benötigen. Damit schaden sie nicht nur dem Staat, sondern auch all denjenigen, die Anspruch auf Unterstützung haben.

Die Summen, die Bund und Länder als Soforthilfen für Unternehmen bereitstellen, sind riesig. Und: Sie locken offenbar auch Betrüger an. Neben rechtswidrigen Anträgen versuchen Kriminelle mit Fake-Websites Daten von Antragstellern zu erbeuten, die jetzt dringend die öffentliche Hilfe benötigen. Damit schaden sie nicht nur dem Staat, sondern auch all denjenigen, die Anspruch auf Unterstützung haben.

Immer wieder stellen Förderinstitute und Banken bei ihren Überprüfungen Betrugsversuche im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen fest. Das Spektrum reicht von unberechtigten und mehrfachen Anträgen bis zum massiven Datendiebstahl.
Die betrügerischen Absichten fallen auf durch fehlende oder ungültige Angaben oder auch, wenn dieselben Personen mehrfach Anträge stellen – unter gleichem Namen, aber mit unterschiedlichen Adressen oder auch unterschiedlichen Namen aber gleichen Adressen.

BKA: Vielzahl der Anträge erschwert Überprüfung

Die große Bandbreite finanzieller Förderungen erleichtert es den Betrügern laut Bundeskriminalamt (BKA), rechtswidrig an Kredite oder Zuschüsse zu gelangen. Außerdem sei wegen der Vielzahl der Anträge anzunehmen, dass die genehmigenden Stellen Schwierigkeiten hätten, betrügerische Absichten zu erkennen.

Aktuell wird laut BKA vor allem die Plausibilität der Anträge geprüft: Ist die Steuernummer korrekt? Stimmen Adressangaben wie Straße und Postleitzahl überein? Manchmal erhielten die Förderbanken Doppelanträge. Steht darin dieselbe IBAN, verhindert das System der Institute eine mehrfache Auszahlung. Daher wurden bislang mehr als 5.000 Anträge zur Seite gelegt.

Mehr Betrugspotenzial bei GbRs

Vor allem bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbRs) fielen bisher viele Unregelmäßigkeiten auf. Behörden erklären die erhöhte Betrugswahrscheinlichkeit damit, dass jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag stellen kann.

So teilte zum Beispiel das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium mit, dass in dem Fall einer einzigen GbR alle elf Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils einen Antrag auf die volle Soforthilfe gestellt hätten.

Da dies kein Einzelfall ist, werden dem Ministerium zufolge Anträge von GbRs besonders intensiv auf Missbrauch überprüft. Daher erhielten sie vorerst verzögert Geld.

Internet-Kriminalität: Fake-Webseiten mit Servern im Ausland

Unberechtigte und mehrfache Anträge sind nicht die einzige Form des Betrugs: Ostern wurde bekannt, dass Kriminelle die Internetseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums gefälscht hatten – Antragsformulare für die Soforthilfe inklusive.

Ihr Ziel: Daten von Antragstellern auszuspähen und deren Corona-Hilfen auf eigene Bankkonten umzuleiten. Bei den echten Antragstellern kommt dann kein Geld an. Bis zu 90 dieser Fake-Seiten gebe es mittlerweile, teilte das NRW-Wirtschaftsministerium mit.

Nordrhein-Westfalen ist nicht das einzige Bundesland, aber offenbar besonders betroffen. Dort lebt rund die Hälfte der Menschen, die Soforthilfe beantragen.

Medienberichten zufolge liegen die gefälschten Seiten vor allem auf Servern in den USA, Tschechien und der Slowakei. Die Kriminellen gingen wohl davon aus, dass der Betrug über die Osterfeiertage nicht auffällt.

Datenfischer tarnen sich als Institutionen für Soforthilfen

Zugleich warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor kriminellen Phishing-Mails: Datenfischer fordern Betriebe und Unternehmen per E-Mail auf, persönliche oder unternehmensbezogene Daten auf gefälschten Webseiten preiszugeben.

Die Täter geben sich laut BSI als „Institutionen zur Beantragung von Soforthilfen“ aus. Sie benutzen die betrügerisch erlangten Daten aber für rechtswidrige Aktivitäten. Darüber hinaus versuchen dem BSI zufolge Kriminelle, im Darknet Personen zu rekrutieren. Sie sollen ihnen gegen „Gewinnbeteiligung“ ihre Konten für die Auszahlung der Soforthilfemittel zur Verfügung stellen.

Betrug schadet Antragsstellern und Steuerzahlern

Die Varianten mehren sich, doch ganz gleich in welcher Form: Der Betrug einiger Krimineller führt dazu, dass viele tausend seriöse Antragsteller deutlich länger auf dringend benötigtes Geld warten müssen.

Sie sind ebenso Opfer dieser existenzgefährdenden Abzocke wie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die mit ihrer jahrelangen Arbeit erst die Bereitstellung der Fördertöpfe ermöglichen.

Die Sparkassen werden mit ihrer Beratung und Betreuung weiterhin dazu beitragen, dass Freiberufler und Unternehmen möglichst unkompliziert schnelle Unterstützung erhalten. Dafür und für alle weiteren Fragen rund um die Corona-Krise sowie finanzielle Angelegenheiten sind sie wie gewohnt für ihre Kundinnen und Kunden da.

FAQ zu den Betrügereien rund um die Corona-Soforthilfe

Ganz gleich ob Fake-Websites oder Mehrfachbeantragungen: Die vielen Betrugsfälle beschäftigen und verunsichern die Menschen. Daher haben wir an dieser Stelle Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema zusammengestellt.

Woran erkenne ich eine Fake-Website?

Oberste Regel: Sehr genau hinsehen! Die rechtswidrigen Internetseiten können Sie besonders gut an der Internetadresse (URL) erkennen. Eine Internetseite lässt sich immer dann dem seriösen Anbieter zuordnen, wenn ihm der Serverbestandteil der Adresse zugeordnet werden kann.

So enden zum Beispiel alle Internetseiten des Landes NRW auf „nrw“ oder „nrw.de“. Bei anderen abweichenden Schreibweisen handelt es sich nicht um eine offizielle Internetseite des Landes NRW.

Nutzen Sie also für Soforthilfe-Anträge in Nordrhein-Westfalen ausschließlich den Internetauftritt der Landesregierung NRW: https://soforthilfe-corona.nrw.de

Übrigens: Die Landeskriminalämter weisen zusätzlich darauf hin, dass die Täter ihre Fake-Internetseiten auch prominent über Werbeanzeigen in Suchmaschinen platzieren. Auch hier gilt es, besonders gut hinzuschauen.

Was mache ich, wenn ich einem Corona-Betrug zum Opfer gefallen bin?

Haben Sie bereits Ihre Daten auf einer gefälschten Internetseite eingegeben? Dann erstatten Sie umgehend Strafanzeige. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Internet-Wache der Polizei in Ihrem Bundesland.

Hier finden Sie die Übersicht der Internetwachen aller Bundesländer.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich betroffen bin?

Ihre erste Anlaufstelle ist die Polizei vor Ort. Erstatten Sie umgehend Strafanzeige. Am einfachsten und schnellsten geht das aber über die Internet-Wache der Polizei Ihres Bundeslandes.

Wie kann ich meine Daten schützen?

Beantragen Sie Ihre Soforthilfe nur auf der Webseite der tatsächlich zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes! Im Internetauftritt des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie eine Übersicht– meist auch mit Downloadlinks der Antragsformulare.

Öffnen Sie keine Dateien, Anhänge oder Links von unbekannten Adressaten. Seien Sie auch misstrauisch, wenn es sich um Anhänge in E-Mails von scheinbar offiziellen Stellen handelt.

Folgen Sie nur dann der Aufforderung in E-Mails Programme herunterzuladen, wenn Sie die entsprechende Datei auch auf der Internetseite des Unternehmens finden.

Ganz wichtig: Starten Sie keinen Download über den direkten Link!

Wo kann ich jetzt noch Soforthilfe beantragen?

Corona-Soforthilfen können Sie weiterhin (in der Regel bis Ende Mai 2020) in dem Bundesland beantragen, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben. Das funktioniert am besten online.

Auf der Webseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie eine Übersicht der zuständigen Behörden aller Bundesländer, meist inklusive Downloadlinks der Antragsformulare.

Welche Strafen gibt es für falsche oder Mehrfach-Beantragungen von Corona-Soforthilfe?

Bund und Länder haben schon mehrere Milliarden Euro an Corona-Soforthilfe an Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Freiberufler gezahlt. Doch Betrüger nutzen diese Subventionen aus. Daher hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigt, gegen den missbräuchlichen Bezug finanzieller Corona-Hilfen hart vorzugehen.
Sind Anträge mit dem Ziel der gesetzwidrigen Beantragung von Corona-Hilfen vorsätzlich falsch ausgefüllt oder mehrfach gestellt, kommen die Vermögensstraftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht, allen voran Betrugsstraftatbestände und als speziellste Norm der Subventionsbetrug gemäß Paragraph 264 StGB.

Wer im Rahmen der Corona-Soforthilfe einen Tatbestand gemäß Paragraph 264 StGB erfüllt, muss bei einer Fahrlässigkeitstat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, bei Vorsatz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

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